Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis und Definitionen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Dienstleistungen der BA Consult and Trade UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Auftragnehmer“), die unter der Marke „Mr China Supply“ erbracht werden.(2) Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) wird ausdrücklich ausgeschlossen.(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragspartner und rechtliche Selbstständigkeit

(1) Vertragspartner des Auftraggebers ist ausschließlich die BA Consult and Trade UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Deutschland.(2) Der Auftragnehmer arbeitet im Rahmen der Auftragsabwicklung mit der Firma EU Asia Industries (Shanghai) Co., Ltd. (China) als lokalem Partner zusammen.(3) Es wird klargestellt, dass die EU Asia Industries (Shanghai) Co., Ltd. kein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ist. Die Zusammenarbeit erfolgt auf rein partnerschaftlicher Basis zur operativen Unterstützung vor Ort.(4) Eine Haftung der BA Consult and Trade UG für Verbindlichkeiten, offene Forderungen oder Rechtsstreitigkeiten der Firma EU Asia Industries (Shanghai) Co., Ltd. ist ausgeschlossen. Beide Unternehmen agieren rechtlich und wirtschaftlich vollkommen eigenständig.

§ 3 Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen

(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Webseite oder in Werbeunterlagen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (Invitatio ad offerendum).(2) Der Auftraggeber gibt durch eine schriftliche Anfrage oder Bestellung ein Angebot ab. Der Auftragnehmer übersendet daraufhin eine Rechnung über die Sourcinggebühr.(3) Der Vertrag kommt erst mit der vollständigen Zahlung der Sourcinggebühr (Vorkasse) durch den Auftraggeber zustande.(4) Ein Anspruch auf Erbringung der Dienstleistung besteht erst nach unwiderruflichem Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers.(5) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung nach Rechnungstellung. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 4 Leistungsumfang (Sourcing-Dienstleistung)

(1) Die geschuldete Dienstleistung umfasst ausschließlich die Vorauswahl von potenziellen Lieferanten in der Volksrepublik China auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Spezifikationen.(2) Der Auftragnehmer schuldet keinen Erfolg im Sinne eines zustande gekommenen Kaufvertrags zwischen Auftraggeber und Lieferant oder der erfolgreichen Lieferung von mangelfreier Ware durch Dritte.(3) Die finale Überprüfung der Lieferanten (Due Diligence), die Prüfung von Produktzertifizierungen (z.B. CE, RoHS, Reach) sowie der Abschluss von Kaufverträgen obliegen allein dem Auftraggeber.

§ 5 Haftungsbeschränkung

(1) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.(3) Da der Auftragnehmer lediglich als Vermittler von Informationen auftritt, ist eine Haftung für die Beschaffenheit, Qualität, Menge oder Lieferfähigkeit der durch die Sourcing-Dienstleistung identifizierten Lieferanten ausgeschlossen.(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus der Sphäre der EU Asia Industries (Shanghai) Co., Ltd. oder anderer Drittdienstleister stammen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anforderungen an das zu sourcende Produkt so präzise wie möglich zu formulieren (Lastenheft).(2) Verzögerungen, die durch unklare oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 7 Geheimhaltung und Quellenschutz

(1) Die im Rahmen des Sourcings übermittelten Lieferantendaten sind Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers.(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die durch den Auftragnehmer identifizierten Quellen nicht unter Umgehung des Auftragnehmers an Dritte weiterzugeben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 8 Schlussbestimmungen, Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Ingolstadt.(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.